Kosten | CHF 200.-/Jahr |
Einsatz des Betrages | Grundlegen wird der Betrag nur für das Kollektiv und nur für Gross-Veranstaltungen verwendet.
Dies beinhaltet u.a.:
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Bewerbung/ Aufnahme | Eine Bewerbung für die Aufnahme in den Verein ist dem Präsidenten schriftlich einzureichen. Aus dieser sollte hervorgehen, weshalb sich die Person für den Verein interessiert und bei diesem aktiv mitmachen möchte (Motivation).
Die Bewerbung kann per Mail oder per Post zugestellt werden. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit provisorischer Wirkung. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern. Provisorisch aufgenommene Neumitglieder müssen an der Generalversammlung nach einem Probejahr bestätigt werden und gelten danach als vollwertige Aktivmitglieder mit Stimmberechtigung. Der Vorstand kann provisorisch aufgenommene Mitglieder bis zum Zeitpunkt der definitiven Bestätigung durch die Generalversammlung unwiderruflich aus dem Verein ausschliessen. (Art. 4.1. der Statuten) |
Erläuterung/ Anforderungen | Bei einer Aktivmitgliedschaft nimmt das Mitglied, wie es der Name schon sagt, aktiv am Vereinsgeschehen teil. Dies bezieht sich vor allem auf die Gross-Veranstaltungen, an denen der Verein eine Ausstellung/Vorführung zeigt oder ein Dispositiv aufstellt. Von diesen Gross-Veranstaltungen finden das Jahr durch, hauptsächlich im Sommer, ca. 3-5 statt.
Die Termine des jeweiligen Anlasses werden den AM frühzeitig bekannt gegeben. Die Teilnahme an diesen ist den AM freigestellt. Die Entscheidungen über die Teilnahmen müssen aber spätestens bis zum Stichtag auf der Teilnahmeliste (steht online zur Verfügung) eingetragen werden und sind verbindlich! Weiter können die AM auf freiwilliger Basis an den verschiedenen Ausflügen, Besichtigungen, Erkundungen, Arbeiten oder sonstigen Aktivitäten teilnehmen. Diese werden z.T. spontan bekannt gegeben. Die möglichen Kosten werden vom einzelnen Mitglied selbst getragen da diese nicht in die Kategorie der Gross-Veranstaltungen fallen (nicht kollektiv). An den Gross-Veranstaltungen wird während den Besuchszeiten nur in originalen Kleidungsstücken präsentiert (Tenue korrekt). Das Tenue wird vor der Veranstaltung bekanntgegeben, ist also Vorführung- und Einsatzabhängig und kann im vereinseigenen Zeughaus gegen Bezahlung bezogen oder gemietet werden. Die Besuchszeiten des Anlasses sind meistens von 9 – 17 Uhr, werden aber immer vorab bekannt gegeben. Wichtig: Wir legen grossen Wert auf Kameradschaft, Anstand und Zuverlässigkeit! CHAF ist kein Party-Verein! Natürlich haben wir viel Spass aber wir möchten unseren Besuchern während den Besuchszeiten einen optimalen Eindruck von uns, unserem Verein und der gezeigten Epoche vermitteln. |
Benefiz |
*= diese Benefize können vom AM erst nach dem Probejahr und nach der definitiven Aufnahme durch die GV bestellt/benutzt werden! Ausnahmen können aber durch den Vorstand beschlossen werden. |